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Hartz IV-Sätze verfassungswidrig

Aktualität: 9.02.2010 | Autor: | Kategorie(n): Kinder - Erziehung - Bildung

Das Bundesverfassunggericht hat soeben grundsätzlich entschieden, wie Hartz IV-Sätze für Erwachsene und vor allem die für Kinder verfassungswidrig sind und neu berechnet werden müssen. Die Kindersätze dürfen nicht mehr pauschal berechnet werden. Ihre Berechnung bedarf der gleichen detaillierten Berechnung, wie das bereits bei Erwachsenen geschieht. Das ist vor allem ein moralischer Sieg im Sinne der Wertschätzung der Kinder!

Hintergrund: Bisher wurden die Regelsätze für Kinder pauschal und prozentual von den Regelleistungen für Erwachsene  berechnet. Dies sei „freihändig“ und würde somit gegen den Grundsatz verstoßen, jedem Bürger ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Der sei ja nicht ermittelt. Besonders, kindertypische Aufwendungen, etwa für Bildung (Schule), Kultur (Musikunterricht, Sportvereine) usw. sind dabei gar nicht berücksichtigt.

Allerdings können durchaus Erwachsene mit Anpassungen der Sätzen rechnen. So waren z.B. für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bisher 14 € angesetzt. Wie weit man mit 14 € kommt, kann sich jeder selbst ausrechenen. In Berlin beispielsweise kostet eine Einzelfahrt 2,10 €. Die Rückfahrt auch. Man kommt also noch nicht einmal jede Woche zu Arbeitsamt – ach nee, Job-Center natürlich. Von diversen anderen Besorgungen oder kulturellen Bedürfnissen – nicht nur Kino oder ähnliches, sondern auch Besuche bei Freunden, der Familie – kann gar nicht mehr die Rede sein.

So ähnlich verhält es sich mit anderen Ansätzen – etwas Energie. Dafür sind bisher 26 € angesetzt. Damit wäre bei mir zu hause nach knapp einer Woche die Bude dunkel und kalt.

Hätte man beispielsweise nur die Regelsätze auf Grundlage der alten (und nun festgestellt verfassungswidrigen) Berechnungsgrundlagen fortgeschrieben mit dem Preisindex, würden sich heute bereits 440 € Regelsatz für Erwachsene ergeben, statt des derzeitigen Satzes von 359 €. Bezieht man nun die o.a. Überlegungen mit ein, sollte sich also auch für Erwachsene einige Erhöhungen ergeben.

-wird fortgesetzt, Links ergänzt-

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